Samstag, 12. März 2011

Sachen gibt es....

da kann ich nur mein weises Haupt schütteln!

Mein Liebtöchterlein hat im Januar mit ihrem Führerschein angefangen - begleitetes Fahren -, könnte eigentlich schon ihre theoretische Prüfung ablegen und mit den Fahrstunden anfangen. Geht nicht, da die Kreisverwaltung in XX noch ihr ok geben muss.

Tja, was soll ich jetzt dazu schreiben.....heute kam ein Brief von der besagten Behörde:

Sehr geehrte Frau ??,
zur Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B in Belgeitung ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Leider geht aus dem Beiblatt nicht eindeutig hervor, ob Sie die alleinige gesetzliche Vertreterin sind, oder ob die Unterschrift der anderen Person fehlt. Ich gebe daher das Beiblatt in der Anlage (mit der Bitte um Rückgabe). Fügen Sie bitte eine amtliche Bestätigung bei, dass Sie die alleinige gesetzliche Vertreterin sind oder geben Sie mir die Anlage von beiden Vertetern unterschrieben zurück.

Ups....das war mir bei der Anmeldung bei der Fahrschule gar nicht klar....Arne ist schon seit 10 Jahren tot und jetzt das! Oh beinahe hätte ich einen sehr makarberen Brief an die Dame geschrieben, aber ich konnte es mir gerade so eben verkneifen, denn Liebtöchterlein soll ja ihren Führerschein so bald wie möglich machen! Also einen netten Brief geschrieben, die fehlenden Daten eingetragen inkl. einer Original Sterbeurkunde....wüßte sonst nicht welche amtliche Bestätigung ich sonst beigefügen sollte...grübel!

Bisher habe ich immer gedacht, das im Zuge der Vernetzung der einzelnen Behörden - auch zu anderen Städten - auf die Daten von anderen Behörden zugreifen können. Falsch gedacht! Naja ab September ist die Frage des gesetzlichen Vertreters eh erledigt, denn dann wird die Dame 18 Jahre alt und dann fragt keiner mehr nach ihrem Vater bzw. nach mir!

3 Kommentare:

Maggie Hühü hat gesagt…

ohhh man das ist ja echt der hammer! aber mach dir nix draus wir bekommen immernoch rechnungen für die mutter meinesmannes die auch schon lange tod ist. selbst nach mehrmaligem schreiben mit sterbeurkunde und und und möchte diese firma an ihrer einstigen kundin festhalten und entlässt sie nicht aus dem vertrag.

denn so letztes schreiben haben wir keinen triftigen grund angeben können den vertrag vorzeitig zu beenden ;-) wir waren beim anwalt deswegen schon und sind gespannt wan der gerichtsvollzieher vor der türe steht. mitlerweile nehmen wir es mit humor denn laut anwalt kann uns nix geschehen. bin mal gespannt ob die grablaterne dann nen kukuck bekommt.

liebe grüße kerstin

NaehVision hat gesagt…

Tja, man muss das nicht verstehen. Ich schlage mich zur Zeit mit der Kidskasse rum - auch sehr nett! Ich, als leibl. Mutter, habe dort noch niemals Anspruch auf Auskunft?! u.s.w.
LG
Frauke

noz! hat gesagt…

Ja, das ist mal wieder typisch. Wenn sie einem Arbeit machen könenn, dann tun sie´s auch. Nur wenn´s für sie von Vorteil ist, dann wissen sie immer schon alles!

Ich drücke euch die Daumen, dass es nun schnell geht und deine Tochter dann auch dich mal chauffieren kann.

Liebe Grüße

Katja